Frühförderung im Rauhen Haus

Hand in Hand für eine ganzheitliche Förderung.

Kinderärzte können Kontakt zu Frühförderstellen aufnehmen, wenn sie bei einem Kind Entwicklungsverzögerungen und einen besonderen Unterstützungsbedarf feststellen. Eltern, die sich Sorgen um die Entwicklung ihres Kindes machen, können sich auch direkt bei uns melden. Auch Institutionen wie Kindergärten oder Nachsorgeeinrichtungen von Krankenhäusern können sich an uns wenden. Die Eltern sind dabei immer miteinbezogen. Eine erste offene Beratung findet in der häuslichen Umgebung statt. Wir hören uns die Sorgen der Eltern an, lernen das Kind kennen und können zu entwicklungsspezifischen Fragen beraten. Wenn Fördermaßnahmen sinnvoll erscheinen, unterstützen wir die Familien bei den entsprechenden Anträgen.

Unser Angebot beinhaltet die Leistungen Interdisziplinäre Frühförderung (IFF) und Heilpädagogische Leistungen (HPL). Eine Interdisziplinäre Frühförderung ist dann sinnvoll, wenn ein Kind voraussichtlich sowohl pädagogische als auch medizinisch-therapeutische (Physio-, Ergotherapie oder Logopädie) Förderung benötigt.

Die IFF beginnt im Regelfall mit einer ausführlichen Diagnostik. Der niedergelassene behandelnde Kinderarzt stellt ein Rezept dafür aus (siehe Anträge). Kinderarzt/-ärztin und pädagogische Fachkraft der Frühförderstelle führen die Eingangsdiagnostik gemeinsam durch. Es wird ein Förder- und Behandlungsplan erstellt, dessen Ziele mit den Eltern abgestimmt werden. Darin werden neben den Zielen auch Umfang und Ort der Förderung und Behandlung festgelegt.

Förderung und Behandlung erfolgen in einem interdisziplinären Team. Im Fall einer verfügten Interdisziplinären Frühförderung (IFF) arbeiten beispielsweise eine Heilpädagogin und eine Physiotherapeutin gemeinsam mit einem Kind und seiner Familie. Es besteht ein intensiver Austausch. Durch die IFF soll vermieden werden, dass z. B. voneinander unabhängige Praxen und Frühförderstellen ohne einen Zusammenhang in Familien tätig sind. Es gibt auch niedergelassene Praxen, die im engen Austausch mit uns kooperieren.

Alle beschriebenen Leistungen sind für die Eltern kostenfrei und freiwillig. Die Hilfen werden vom Grundsicherungsamt und von der Krankenkasse gemeinsam getragen. Die Heilpädagogischen Leistungen (HPL) sind eine rein pädagogische Leistung, die ausschließlich durch das Sozial- und Grundsicherungsamt finanziert wird.